Ausländische Bildungsabschlüsse: Gesetz zur Anerkennung in Deutschland
Wer
als ausgebildete Fachkraft in Deutschland arbeiten möchte, hat seit
April 2012 bessere Chancen, seine berufliche Qualifikation anerkennen zu
lassen. Ein neues Gesetz vereinfacht den Vergleich international
erworbener Bildungsabschlüsse und ebnet den Weg auf den deutschen
Arbeitsmarkt.
Seit April 2012 gibt es in Deutschland
ein neues Gesetz, das viele herbei gesehnt haben. Es trägt den etwas
sperrigen Namen „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und
Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ – oder kurz
„Anerkennungsgesetz“ – und kann den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt
erheblich vereinfachen. Fachkräfte, die einen Beruf im Ausland erlernt
haben, können nun ihre Qualifikation mit einer deutschen Ausbildung
vergleichen lassen. Wird die Gleichwertigkeit festgestellt, erhalten die
Antragsteller eine entsprechende Bestätigung. Damit wird es für
ausländische Bewerber bedeutend leichter, eine qualifizierte
Arbeitsstelle in Deutschland zu finden.
Die fachliche Ausbildung zählt bei der Anerkennung in Deutschland
Das Anerkennungsgesetz bringt zwei
wesentliche Neuerungen. Zum einen gibt es nun endlich einen
Rechtsanspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit einer
beruflichen Qualifikation. Diese wird nach einheitlichen Kriterien
geregelt und innerhalb von drei Monaten abgeschlossen. Zum anderen ist
für die Ausübung bei den meisten Berufen künftig nur noch die
Berufsqualifikation entscheidend. Die Staatsangehörigkeit spielt keine
Rolle mehr.
Bedingung für einen Antrag ist eine
abgeschlossene fachliche Ausbildung, die mit einer deutschen Ausbildung
vergleichbar sein muss. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass
große Unterschiede im Ausbildungsstand bestehen, werden diese
dokumentiert. Eventuell können die Lücken mit nachgewiesener
Berufserfahrung oder durch zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen wie
Prüfungen oder Lehrgänge ausgeglichen werden.
Anerkennung des Hochschulabschlusses für reglementierte Berufe
Gerade Hochschulabsolventen, die einen
„reglementierten Beruf“ ausüben möchten, profitieren besonders vom
Anerkennungsgesetz. „Reglementierte Berufe“ sind Berufe, die nur von
Personen ausgeübt werden dürfen, deren berufliche Qualifikation
staatlich anerkannt wurde. Dazu gehören beispielsweise Ärztinnen und
Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Lehrkräfte, aber auch
Fachkräfte der Kranken- und Altenpflegeberufe, Erzieherinnen und
Erzieher oder Handwerksmeister.
Anerkennungsgesetz für Ärzte in Deutschland
Unabhängig von der Nationalität ist durch
das Anerkennungsgesetz der Zugang zu reglementierten Berufen möglich.
Wer eine entsprechende berufliche Qualifizierung besitzt, stellt den
Antrag in der Regel bei der zuständigen Landesstelle. Wenn jemand
beispielsweisei m Ausland ein Studium der Zahnmedizin abgeschlossen hat
und im Ruhrgebiet arbeiten möchte, stellt er einen Antrag bei der
Bezirksregierung in Düsseldorf. Dies kann auch vom Ausland aus
geschehen. Akzeptiert die Behörde den Antrag, vergibt sie die staatliche
Zulassung, die sogenannte Approbation. Mit dieser Erlaubnis darf die
Bewerberin oder der Bewerber in Nordrhein-Westfalen als Zahnärztin oder
Zahnarzt arbeiten. Ohne das Anerkennungsgesetz wäre dies für
Nicht-EU-Bürger nicht möglich gewesen.
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