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wtorek, 9 kwietnia 2013

Ausländische Bildungsabschlüsse: Gesetz zur Anerkennung in Deutschland

Ausländische Bildungsabschlüsse: Gesetz zur Anerkennung in Deutschland

Wer als ausgebildete Fachkraft in Deutschland arbeiten möchte, hat seit April 2012 bessere Chancen, seine berufliche Qualifikation anerkennen zu lassen. Ein neues Gesetz vereinfacht den Vergleich international erworbener Bildungsabschlüsse und ebnet den Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt.

Seit April 2012 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz, das viele herbei gesehnt haben. Es trägt den etwas sperrigen Namen „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ – oder kurz „Anerkennungsgesetz“ – und kann den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erheblich vereinfachen. Fachkräfte, die einen Beruf im Ausland erlernt haben, können nun ihre Qualifikation mit einer deutschen Ausbildung vergleichen lassen. Wird die Gleichwertigkeit festgestellt, erhalten die Antragsteller eine entsprechende Bestätigung. Damit wird es für ausländische Bewerber bedeutend leichter, eine qualifizierte Arbeitsstelle in Deutschland zu finden.

Die fachliche Ausbildung zählt bei der Anerkennung in Deutschland

 
Das Anerkennungsgesetz bringt zwei wesentliche Neuerungen. Zum einen gibt es nun endlich einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit einer beruflichen Qualifikation. Diese wird nach einheitlichen Kriterien geregelt und innerhalb von drei Monaten abgeschlossen. Zum anderen ist für die Ausübung bei den meisten Berufen künftig nur noch die Berufsqualifikation entscheidend. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle mehr.

Bedingung für einen Antrag ist eine abgeschlossene fachliche Ausbildung, die mit einer deutschen Ausbildung vergleichbar sein muss. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass große Unterschiede im Ausbildungsstand bestehen, werden diese dokumentiert. Eventuell können die Lücken mit nachgewiesener Berufserfahrung oder durch zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen wie Prüfungen oder Lehrgänge ausgeglichen werden.

Anerkennung des Hochschulabschlusses für reglementierte Berufe

 
Gerade Hochschulabsolventen, die einen „reglementierten Beruf“ ausüben möchten, profitieren besonders vom Anerkennungsgesetz. „Reglementierte Berufe“ sind Berufe, die nur von Personen ausgeübt werden dürfen, deren berufliche Qualifikation staatlich anerkannt wurde. Dazu gehören beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Lehrkräfte, aber auch Fachkräfte der Kranken- und Altenpflegeberufe, Erzieherinnen und Erzieher oder Handwerksmeister.

Anerkennungsgesetz für Ärzte in Deutschland

 
Unabhängig von der Nationalität ist durch das Anerkennungsgesetz der Zugang zu reglementierten Berufen möglich. Wer eine entsprechende berufliche Qualifizierung besitzt, stellt den Antrag in der Regel bei der zuständigen Landesstelle. Wenn jemand beispielsweisei m Ausland ein Studium der Zahnmedizin abgeschlossen hat und im Ruhrgebiet arbeiten möchte, stellt er einen Antrag bei der Bezirksregierung in Düsseldorf. Dies kann auch vom Ausland aus geschehen. Akzeptiert die Behörde den Antrag, vergibt sie die staatliche Zulassung, die sogenannte Approbation. Mit dieser Erlaubnis darf die Bewerberin oder der Bewerber in Nordrhein-Westfalen als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten. Ohne das Anerkennungsgesetz wäre dies für Nicht-EU-Bürger nicht möglich gewesen.

 

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